Fachschule Sozialwesen

Ansprechpartnerin

Studiendirektorin Claudia Moser

zuständig für:

  • Höhere Berufsfachschule
  • Fachschule Sozialwesen
  • Öffentlichkeitsarbeit

moser.claudia@bbs-io.de

Ausbildung zum/r „Staatlich anerkannten Erzieher/in"

Wir bieten ab dem Schuljahr 2021/22 die Ausbildung als Vollzeit- oder als Teilzeitmodell an!

Ausbildungsziel ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherinnen und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln. Die Erzieherfachschule vermittelt das Grundlagenwissen, das eine sozialpädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendarbeit benötigt.

Kinder zu erziehen, ihnen dabei zu helfen, ihre Welt zu erforschen, und sie auf ihrem Weg zum Erwachsensein zu begleiten, das ist eine Aufgabe, die Erzieher/innen übernehmen.

Wenn Sie sich gerne mit Kindern beschäftigen, Antworten auf ihre Fragen als Herausforderung und nicht als Anstrengung empfinden, wenn Sie die Arbeit in diesem Bereich reizt und Sie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Diskussion und Selbstreflexion mitbringen, mit anderen zusammenarbeiten können und wollen, aufgeschlossen gegenüber neuen Gedanken, Gefühlen, Einstellungen und Ideen sind, Lernprozesse aktiv mitgestalten wollen, Interesse an der Erweiterung Ihres Sprech- und Sprachvermögens haben, sich selbständig und ohne Aufforderung in die Lernprozesse einbringen wollen, dann könnte der verantwortungsvolle Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers für Sie eine zukunftsweisende Perspektive sein.

Mögliche Arbeitsfelder für Erzieher/innen

  • Kindertageseinrichtungen (Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort)
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtung der Jugendarbeit
  • Ganztagsschulen
  • Förderschulen
  • sonderpädagogische Einrichtungen
  • integrative Kindertagesstätten
  • Tagespflege

Zulassungsvoraussetzungen

  • die mittlere Reife (qualifizierter Sekundarabschluss I) und
    • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z. B. den Abschluss der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz) oder
    • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
    • die mindestens dreijährige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind (Darauf angerechnet werden können ein freiwilliges soziales Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und ehrenamtliche einschlägige Tätigkeiten.) oder
    • die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens vier Monaten bei der Vollzeitform bzw. mindestens 240 Stunden bei der berufsbegleitenden Form (Darauf angerechnet werden können ein freiwilliges soziales Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und ehrenamtliche einschlägige Tätigkeiten.)
    • „Bewerber, die ihren Schul- bzw. Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, müssen zusätzlich ein Sprachzertifikat in Deutsch mit einem Abschluss von einem Niveau mit mindestens B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) als beglaubigte Kopie einreichen.“

Sie erfüllen diese Voraussetzungen? Dann müssen Sie sich noch für das passende Modell entscheiden.

Diese Ausbildungsmodelle werden angeboten

Sie können wählen zwischen Vollzeitmodell und berufsbegleitendem Modell:

  1. Vollzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher:
    Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Schuljahre. Die ersten zwei Jahre finden an 5 Tagen pro Woche in der Fachschule statt. Daran schließt sich das einjährige Berufspraktikum in einer geeigneten Ausbildungsstätte an. Auf Antrag kann das Berufspraktikum beim Vorliegen des Abschlusses „Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in“ auf ein halbes Jahr verkürzt werden. 
  2. Berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher:
    Die berufsbegleitende Ausbildung mit integriertem Berufspraktikum dauert insgesamt 3 Schuljahre, wobei Sie über die komplette Zeit nur an 2 Tagen pro Woche die Fachschule besuchen; gleichzeitig haben Sie einen Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis im sozialpädagogischen Bereich über mindestens 19,5 Wochenstunden (Arbeitsvertrag). Sie legen der Schule bis zum Juni des Jahres, in dem die Ausbildung beginnt, einen Kooperationsvertrag zur Genehmigung vor. Auf Antrag kann das berufsbegleitende Modell beim Vorliegen des Abschlusses „Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in“ auf 2 Jahre verkürzt werden. 

Finanzielle Hilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Bei der Kreisverwaltung Birkenfeld (Amt für Ausbildungsförderung) kann ggf. ein BAföG-Antrag gestellt werden.

Interesse geweckt?

Alle Aufnahmeformulare zum online Ausfüllen und zum Download.

Erzieherausbildung in Rheinland-Pfalz

Da sich ab dem Schuljahr 2024/2025 die Rechtgrundlagen, Lehrplan und Ausbildungsrahmenplan für das Berufspraktikum geändert haben, gelten die mit 2024 gekennzeichneten Formulare ab dem Schuljahr 2024/2025