Fachschule Technik
Ansprechpartner
Studiendirektor Christian Cloß
Studiendirektor
zuständig für:
- Berufsschule Berufsfeld Metall
- Berufsschule Berufsfeld Elektro
- Fachschule Technik
- Statistik
- Stundenplanung
closs.christian@bbs-io.de
1. Zielsetzung
Sie wollen:
- bessere berufliche Chancen,
- mehr Verantwortung
- ein höheres Einkommen,
- sozialen Aufstieg,
- die Berechtigung, an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz zu studieren!
Sie sind qualifiziert durch:
- den Abschluss einer mindestens zweijährigen, einschlägigen, bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung
- sowie den Abschluss der Berufsschule, sofern während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand
- und eine anschließende, mindestens einjährige, einschlägige Berufstätigkeit
oder
den Abschluss der Berufsschule und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit im Bereich Maschinenbau/Maschinentechnik:
Dann nutzen Sie unsere Erfahrung in der Qualifikation zum staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinentechnik (Bachelor Professional in Technik).
2. Unterricht und Dauer
Wir qualifizieren und zertifizieren – Modulübersicht:
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
- In beruflichen Situationen professionell kommunizieren
- In einer Fremdsprache berufsbezogen kommunizieren
- Projekte planen und leiten
- In beruflichen Situationen professionell kommunizieren
Unterrichtszeit: An drei Tagen Montag – Dienstag – Donnerstag
17:00 Uhr – 21:00 Uhr (5 Unterrichtsstunden)
3. Abschluss
„Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinentechnik (Bachelor Professional in Technik)“
Der Abschluss gilt als eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung und berechtigt gemäß § 65 Abs. 2 Satz 3 des Hochschulgesetzes zum unmittelbaren Hochschulzugang für das Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und an Universitäten in Rheinland-Pfalz.
4. Aufnahmevoraussetzungen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Metallberuf,
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule und
- mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (einschließlich der Berufsausbildung) in einem Metallberuf (muss bis zum Ende der Bildungsmaßnahme nachgewiesen werden)






